Rechtliches
1. Angebot
Unsere Angebote sind ausnahmslos freibleibend, sofern keine anderen Abmachungen ausdrücklich getroffen werden.
2. Auftragsbestätigung
Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen und verbindlich. Dieses trifft auch für mündliche Absprachen sowie für Vereinbarungen mit unseren Vertretern zu.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich abWerk, ausschließlich Verpackung. Preisangleichungen infolge veränderter Material- und Lohnkosten behalten wir uns vor.
4. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und für Rechnung des Empfängers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel behalten wir uns nach bestem Ermessen selbst vor, ohne eine Gewähr für den günstigen Frachttarif zu übernehmen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung unserer Rechnungen erbitten wir innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns einen Zinsanspruch von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Landeszentralbank vor. Die Annahme von Wechseln müssen wir uns von Fall zu Fall vorbehalten. Diskont und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Zahlenden.
6. Lieferfrist
Die Angabe der Lieferfrist erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Die gilt vor allem bei technischen Anforderungen, die von den genormten und katalogmäßigen Typen abweichen. Lieferverzögerungen, die durch unvorgesehene Ereignisse wie z.B. Betriebsstörungen im eigenen Werk oder in der Fabrikation der Zulieferanten sowie
Streiks oder durch sonstige höhere Gewalt verursacht werden, begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
7. Beanstandungen
Beanstandungen irgendwelcher Art können nur innerhalb 14 Tagen nach Erhalt derWare geltend gemacht werden. Für nachgewiesene Qualitätsmängel liefern wir kostenlosen Ersatz, es sei denn, daß eine Einigung über eineWertminderung zustande kommt. Auf Verlangen ist die beanstandeteWare auf unsere Kosten zurückzusenden.Weitere Ansprüche auf Grund von Mängelrügen sind ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß, Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sowie durch Veränderung der Bauform unserer Erzeugnisse sind von der Ersatzlieferung ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Dieser gilt bis zur endgültigen Tilgung unserer Zahlungsforderungen. Der Kunde darf über die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf verfügen, diese aber weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
9. Verarbeitung
Geht das Eigentum des Verkäufers an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verarbeitung unter, so erwirbt der Käufer das Eigentum an der neuen Sache nicht für sich, sondern nur für den Verkäufer, auch wenn er Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, mitverarbeitet. Geht das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung unter oder entsteht Miteigentum des Verkäufers an der einheitlichen Sache, so überträgt der Käufer sein Eigentum oder sein Miteigentum an der Sache an den Verkäufer.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waldkirch, auch für Klagen um Wechsel- oder Scheckprozeß.
11. Nebenabreden
Die vorstehenden Lieferbedingungen gelten als ausdrücklich anerkannt und schließen etwa widersprechende allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers aus. Vom Käufer in der Bestellung angegebene Einkaufsbedingungen sind nicht verbindlich. Nebenabreden haben nur bei schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.